Palästina-Camp darf vor Kanzleramt bleiben – Lärmverbot gilt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Palästina-Protestcamp vor dem Kanzleramt wieder stattfinden darf, jedoch unter strengen Lärmschutzauflagen ohne lautstarke Hilfsmittel wie Lautsprecher oder Trommeln. Die Verlegung der Versammlung durch die Polizei war demnach unverhältnismäßig; eine Beschwerde der Polizei ist beim OVG anhängig.