Justiz

Versandapotheken in der EU dürfen Boni gewähren – BGH kippt Preisbindung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die frühere Arzneimittelpreisbindung nach § 78 AMG auf Versandapotheken mit Sitz in anderen EU-Staaten nicht anwendbar ist und damit Bonuszahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente durch eine niederländische Apotheke nicht wettbewerbswidrig waren. Die Regelung verstößt gegen die europäische Warenverkehrsfreiheit und konnte daher keine Grundlage für ein Verbot sein.

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„Tschüss Wartezimmer“ unzulässig – Sozialgericht rügt irreführende Telemedizin-Werbung

Das Sozialgericht München hat entschieden, dass die gewerbliche Vermittlung von Videosprechstunden grundsätzlich zulässig ist, aber klare Grenzen einhalten muss – etwa bei Werbung, Auswahl der behandelnden Ärzte und dem Umgang mit Patientendaten. Der Slogan „Tschüss Wartezimmer“ wurde ebenso beanstandet wie die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten durch das Vermittlungsunternehmen.

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Keine Entscheidung zu „Treaty Override“ – Bundesverfassungsgericht verwirft Vorlage des BFH

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG eingestellt, da die Richtervorlage des Bundesfinanzhofs formalen Anforderungen nicht genügte. Die Vorlage bezog sich auf die umstrittene steuerliche Vorrangregelung gegenüber Doppelbesteuerungsabkommen, war jedoch im Ausgangsverfahren nicht entscheidungserheblich.

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Anklage wegen Kriegsverbrechen: Fünf Syrer sollen Zivilisten in Yarmouk misshandelt und getötet haben

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen fünf staatenlose syrische Palästinenser wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Die Beschuldigten sollen als Mitglieder regimetreuer Milizen in Syrien unter anderem an Erschießungen von Demonstranten, Folter und der gewaltsamen Unterdrückung von Zivilisten in Yarmouk beteiligt gewesen sein.

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Beamtenbesoldung: Einwand unzureichender Alimentation muss jährlich erfolgen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Einwand unzureichender Alimentation grundsätzlich im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht werden muss, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme. Nur eine von vier Klagen hatte wegen einer irreführenden Bezügemitteilung aus dem Jahr 2011 Erfolg; ein Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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