Antrag gegen Erweiterung Fußgängerzone St. Johanner Markt in Saarbrücken zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Mai 2024 ergangenem Urteil (Aktenzeichen 2 C 33/23) einen Normenkontrollantrag zurückgewiesen, mit dem sich eine Anwohnerin gegen den Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt gewandt hat.