
Verfassungsgericht Berlin hebt Sitzungsausschluss eines Abgeordneten auf
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat den Ausschluss eines Abgeordneten aus einer Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses für verfassungswidrig erklärt. Die Maßnahme verletzte die Mitwirkungsrechte aus der Berliner Verfassung, weil nur ein Zuruf vorlag. Das Gericht stellte klar, dass Sitzungsausschlüsse eine belastbare Tatsachengrundlage und eine grobe Ordnungsverletzung voraussetzen.



















