Aktuelle Meldungen aus Politik, Wirtschaft und Justiz
Das Landgericht München I hat einen 42-Jährigen wegen bandenmäßiger Betrugsdelikte nach der Masche „falscher Polizeibeamter“ zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Das OLG Düsseldorf hat eine Ausschreibung über 665 Apple-iPads für Schulen aufgehoben. Die Stadt hatte nicht ausreichend belegt, warum nur Geräte dieses Herstellers in Betracht kommen.
Das Saarland stattet Gerichtsvollzieher mit zusätzlicher schnittfester Schutzkleidung aus. Außerdem soll eine Alarmierungssoftware mit GPS-Notruf im Rahmen eines Pilotprojekts getestet werden.
Der BGH hat die Revision gegen die Verurteilung wegen des Doppelmordes in Schackendorf verworfen. Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die besondere Schwere der Schuld sind damit rechtskräftig.
Das Landgericht Aurich hat einen 38-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Das VG Göttingen hat den Eilantrag eines von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz ausgeschlossenen AfD-Kandidaten als unzulässig abgelehnt. Über die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses selbst entschied das Gericht nicht.
Karin Angerer ist neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Die bisherige Präsidentin des OLG Bamberg folgt auf Bettina Limperg, die Ende August in den Ruhestand getreten ist.
Markus Quantius ist neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Der bisherige Vizepräsident des Landgerichts Wuppertal übernimmt zudem den Vorsitz des 11. Zivilsenats.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält das Bürgerbegehren zum Erhalt der Vogelvoliere im Kurpark Bad Sassendorf für unzulässig. Das Gericht beanstandet unter anderem die Fragestellung, die Frist und Verfahrensmängel.
Die Bundesanwaltschaft hat zwei Jugendliche wegen mutmaßlicher Unterstützung der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungs Welle“ angeklagt. Ihnen wird eine Beteiligung an einem versuchten Brandanschlag auf eine Asylunterkunft in Schmölln vorgeworfen.
Das OLG Frankfurt hält eine versteckte Mithaftungsklausel in einem Leasingübernahmevertrag für überraschend und unwirksam. Ein ausgeschiedener Leasingnehmer musste daher nicht für Zahlungsrückstände seines Nachfolgers haften.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen 68-Jährigen wegen Betrugs angeklagt. Er soll einen Investor bei einem Immobiliengeschäft um 1,03 Millionen Euro gebracht haben.