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Kammergericht stuft Verwendung der Nutzung des Hakenkreuz-Symbols auf einer Corona-Schutzmaske als strafbar ein

Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hat heute auf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin hin einen 63-Jährigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen schuldig gesprochen, weil er im August 2022 auf der Internetplattform „Twitter“ zwei sog. Posts veröffentlicht hatte, auf denen jeweils ein Text nebst einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sichtbar war, welche mittig die Abbildung eines Hakenkreuzes trägt.

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