Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in den Verfahren OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22Deutsche Umwelthilfe e.V. u.a. ./. Bundesrepublik Deutschland – einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Donnerstag, den 16. Mai 2024 um 11.00 Uhr.

Die Entscheidung soll am Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 10.00 Uhr verkündet werden

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. sowie in einem Verfahren drei natürliche Personen fordern einen Beschluss der Bundesregierung über ein Klimaschutzprogramm nach § 9 Klimaschutzgesetz, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz für die verschiedenen Sektoren genannten Minderungsziele für Treibhausgasemissionen für die Jahre 2024 bis 2030 und des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 (Minderung um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990) sicherstellt. Die Bundesregierung hat im Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen, das die Kläger für unzureichend halten. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtslage, die vom Bundestag beschlossene Änderung des Klimaschutzgesetzes spielt keine Rolle.

(c) OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2024

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