In der Verwaltungsstreitsache VG 2 K 248/22 hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 30. Mai 2024, 10.00 Uhr im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304, anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens: Zugang zu Unterlagen zur „Zeitenwende“-Rede
Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Zugang zu Unterlagen des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit der sog. „Zeitenwende“-Rede des Bundeskanzlers im Deutschen Bundestag. Die Beklagte versagt den Informationszugang unter anderem unter Berufung auf den Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung.
(c) VG Berlin, 24.05.2024