Erwähnung der „junge Welt“ in Verfassungsschutzberichten rechtens
Die Erwähnung der Tageszeitung „junge Welt“ und der sie verlegenden GmbH in den Verfassungsschutzberichten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit einen vorherigen Eilbeschluss bestätigt.