VG Berlin

Verwaltungsgericht Berlin nicht zuständig: Beanstandung der Bezeichnung „Alternative Hauptstadtfraktion“

Die Klägerin, eine Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin nicht klären lassen, ob die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin ihre Bezeichnung als „Hauptstadtfraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus von Berlin“ und ihre Kurzbezeichnung „Alternative Hauptstadtfraktion“ beanstanden darf.

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Verwaltungsgericht Berlin hat zweifel an Europarechtskonformität der Transparenzangaben nach dem Medienstaatsvertrag

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Zweifel, ob die Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrages für im EU-Ausland ansässige Medienunternehmen gelten. Daher hat es dem Eilantrag eines Audio-Streamingdienstes gegen eine Anordnung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, bestimmte Transparenzangaben vorzuhalten, stattgegeben. Das Gericht beabsichtigt, im Hauptsacheverfahren den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anzurufen.

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