Kosten für Handyortung sind nach Suizidankündigung von Verursacher zu tragen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestelltem Urteil bestätigt, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste. In der Vergangenheit hatte der Kläger bereits mehrmals seinen Suizid angekündigt. Im letzten Jahr rief er dann an…