Nachbarklage gegen Lagerfläche für Gerüstbaubetrieb in Neu Degtow erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit jetzt zugestelltem Urteil vom 30. August 2024 die einem Gerüstbaubetrieb erteilte Baugenehmigung für eine Lagerfläche für Gerüstbauteile in Grevesmühlen-Neu Degtow aufgehoben (Az. 2 A 1294/21 SN). Die Lärmimmissionen seien für das betroffene Grundstück in dem angrenzenden Wohngebiet zu hoch. Dadurch werde das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt.