Stattgabe eines Eilantrags auf Nutzung des Demmlersaals im Altstädtischen Schweriner Rathauses
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 14. März 2024 die Landeshauptstadt Schwerin als Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragsteller die Nutzung des Demmlersaals im Altstädtischen Schweriner Rathaus am 16. März 2024 gemäß dem Anfang März 2024 geschlossenen Nutzungsvertrag zu ermöglichen (Az.: 3 B 579/24 SN). Die zuständige Kammer sah den Eilantrag…