Wehrführer der FFW Lützow erfolgreich gegen Tätigkeitsverbot
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 (Az.: 7 B 1561/22 SN) dem Eilantrag des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lützow stattgegeben. Damit darf dieser seine Dienstgeschäfte vorläufig weiterführen, was ihm zuvor durch den Bürgermeister verboten worden war. Der Bürgermeister war für das Verbot nach Auffassung…