Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wehrt sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Herausgabe ihrer dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz – Stiftungsaufsicht – vorgelegten Jahresabrechnung für das Jahr 2022 an den Rechtsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 3 B 1270/23 SN).

Mit dem Eilantrag soll dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz als Antragsgegner zu 1. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einstweilen untersagt werden, dem Rechtsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Antragsgegner zu 2.) die Jahresabrechnung der Antragstellerin für das Jahr 2022 vorzulegen.

Weiterhin begehrt die Antragstellerin, dem Antragsgegner zu 2. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache einstweilen zu untersagen, die dem Antragsgegner zu 1. vorliegende Jahresabrechnung für das Jahr 2022 weiterhin anzufordern, diese den Mitgliedern des Rechtsausschusses zugänglich und zum Gegenstand der Erörterung im Rechtsausschuss zu machen, sowie ihren Inhalt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes den Antragsgegnern zugestellt und diese aufgefordert, bis zum 7. August 2023 zu den Anträgen schriftlich Stellung zu nehmen.

(c) VG Schleswig-Holstein, 02.08.2023

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