AG München

1,3 Kilometer Fußweg sind keine „Wenige Gehminuten zu wunderschönen Stränden“

Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €. Die Klägerin bemängelte, dass Hotel sei mit den Worten „nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt“ beschrieben worden. Dies habe nicht der Realität entsprochen.

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Spiegel in Autowaschanlage abgerissen – Fehlerhafte Benutzung durch nicht eingeklappte Seitenspiegel?

Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage verurteilte das Amtsgericht München die Beklagte zur Zahlung von 329,57 EUR. Der Vater der Klägerin war mit dem Pkw Fiat 500 der Klägerin in die von der Beklagten betriebene Autowaschanlage in München gefahren. Während des Waschvorgangs wurde der…

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Beschädigte Selbstbedienungskasse: Kunde muss 1.000 Euro Schadensersatz zahlen

Im Streit um Schadensersatz verurteilte das Amtsgericht München den Münchner Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.043,18 EUR. Der Beklagte hatte eine Selbstbedienungskasse in einer Einzelhandelsfiliale der Klägerin in München bedient. Das Display der Selbstbedienungskasse war im Anschluss beschädigt. Zwischen den Parteien war streitig, wie es hierzu gekommen…

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