Gutschein fürs Panzerfahren: Geld zurück bei nicht durchführbarer Erlebnis-Buchung
"Nachdem inzwischen feststeht, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins das Erlebnis nicht mehr stattfinden kann, ist die Beklagte zur Rückzahlung verpflichtet, da der vermittelte Erlebnisvertrag nicht mehr durchgeführt werden kann .“