Verurteilung wegen Billigung von Straftaten bei Versammlung zur Solidarität mit Palästina am Münchner Odeonsplatz
Das Amtsgericht München verurteilte am 06.03.2024 einen 27-jährigen Deutschen wegen Billigens von Straftaten und Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz. Es setzte eine Gesamtgeldstrafe von 3.300 Euro fest.