Strafe auch bei Kleinstmengen Kokain
Das Amtsgericht München verurteilte am 05.10.2023 einen 23-jährigen Mann wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte in der Gegend um den Münchner Hauptbahnhof 0,13 Gramm Kokaingemisch mit sich geführt.