Das Amtsgericht München verurteilte am 06.03.2024 einen 27-jährigen Deutschen wegen Billigens von Straftaten und Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz. Es setzte eine Gesamtgeldstrafe von 3.300 Euro fest.

Die Strafrichterin des Amtsgerichts sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 13.10.2023 bei einer zuvor von der Landeshauptstadt München untersagten Versammlung zur Solidarität mit Palästina am Münchner Odeonsplatz die vielfachen Morde der Terrororganisation Hamas am 07.10.2023 in Israel gutgeheißen und moralisch verteidigt hatte.

Die beiden Verteidigerinnen des Angeklagten beriefen sich auf das Recht ihres Mandanten, seine Meinung frei zu äußern. Dem hielt der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, angesiedelt bei der Generalstaatsanwaltschaft München, Oberstaatsanwalt Franck entgegen, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit deutlich überschritten seien.

Dem schloss sich das Gericht an und betonte, dass auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Auslegung der Äußerung des Angeklagten eindeutig zu dem Ergebnis geführt habe, dass er den Terror der Hamas habe billigen und gutheißen wollen.

Die Verteidigerinnen kündigten Rechtsmittel an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(c) AG München, 06.03.2024

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