Schnelles Urteil nach öffentlichem Hitlergruß in Dresden
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 06.02.2025 ein 45-jähriger Deutscher durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.