Nur durch eine Notbremsung der S-Bahn konnte ein Lokführer einen Zusammenstoß mit einer heute 49-Jährigen und ihrem 46-jähriger Begleiter auf den Gleisen verhindern. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat deshalb gegen die beiden – in gesonderten Verfahren – jeweils Anklage zum Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erhoben.

Im Juni 2023 soll die Angeschuldigte gegen kurz vor 15 Uhr mit ihrem Begleiter die S-Bahn-Gleise zwischen den S-Bahnhöfen Warschauer Straße und Ostkreuz überquert haben, als ein Zug der S-Bahn Linie 5 mit etwa 70 km/h die Strecke entlangkam. Der 50-jährige Triebfahr-zeugführer bemerkte die beiden Personen auf den Gleisen und soll daraufhin zunächst die Ge-schwindigkeit auf 15 km/h reduziert und dann – um einen Zusammenstoß zu vermeiden – eine Gefahrenbremsung durchgeführt haben. Es war mutmaßlich lediglich vom Zufall abhängig, dass tatsächlich keine Person in der S-Bahn zu Schaden kam, was die 49-Jährige auch hätte erkennen müssen.

Der Vorfall soll jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr gehabt und durch die Betriebsverzögerung einen Schaden in Höhe von rund 3.000 Euro verursacht haben.

(c) Staatsanwaltschaft Berlin, 23.04.2024

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