Neuer Staatsvertrag: Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gegen häusliche Gewalt

München, 16. Juni 2026 (JPD)

Die Länder haben sich auf einen neuen Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung verständigt, der den Einsatz von sogenannten Fußfesseln zum Schutz vor häuslicher Gewalt bundesweit vereinheitlichen und ausweiten soll. Der bayerische Ministerrat hat dem Vertrag am 16. Juni 2026 zugestimmt.

Ziel des Staatsvertrags ist es, der in Hessen ansässigen Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) zusätzliche hoheitliche Aufgaben zu übertragen. Diese soll künftig unter anderem in den Bereichen Führungsaufsicht, Gefahrenabwehr sowie in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen tätig werden und eine länderübergreifende Echtzeitüberwachung sicherstellen.

Nach Angaben des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich soll die Reform insbesondere den Schutz von Frauen und Kindern verbessern. Die elektronische Fußfessel könne ein wirksames Instrument sein, um gewalttätige (Ex-)Partner oder Stalker fernzuhalten und in Gefährdungslagen schnell zu reagieren.

Der Staatsvertrag baut auf einer bereits bestehenden Ländervereinbarung aus dem Jahr 2012 auf und erweitert die Aufgaben der GÜL um eine durchgehende 24-Stunden-Überwachung. Zudem wird erstmals ein bundeseinheitlicher Rahmen für den Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren geschaffen.

Die bayerische Polizei setzt elektronische Fußfesseln bereits nach dem Landespolizeirecht zur Gefahrenabwehr ein. Künftig sollen auch Familiengerichte bundesweit entsprechende Maßnahmen anordnen können. Ergänzend sieht der Vertrag sogenannte „Domestic Violence“-Systeme vor, bei denen neben dem überwachten Täter auch gefährdete Personen freiwillig mit einem Tracker ausgestattet werden können, um Annäherungsalarme auszulösen.

Der Staatsvertrag wird nun den Landtagen zur Ratifizierung vorgelegt. Die neuen Regelungen im Bereich Gewaltschutz sollen voraussichtlich zum 1. April 2027 in Kraft treten.

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