Bundesweites Register für Insolvenzverwalter geplant

Berlin, 24. Juli 2026 (JPD). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für Insolvenzverwalter und andere insolvenzrechtliche Amtsträger schaffen. Ein am Freitag veröffentlichter Gesetzentwurf sieht eine zentrale Zulassung, ein einheitliches Berufsträgerregister und eine verfahrensübergreifende Berufsaufsicht vor.

Bislang prüfen die mehr als 100 Insolvenzgerichte jeweils selbstständig, ob Bewerber für die Übernahme insolvenzrechtlicher Ämter geeignet sind. Hierzu führen sie eigene Vorauswahllisten. Nach Einschätzung des Ministeriums verursacht das einen erheblichen Verwaltungsaufwand und führt zu uneinheitlichen Auswahlkriterien.

„Wir wollen ein einheitliches Zulassungssystem für insolvenzrechtliche Ämter einführen, das eine bundesweite Tätigkeit ermöglicht“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Die Reform solle die Gerichte entlasten, den Berufsträgern mehr Sicherheit geben und Bürokratie abbauen.

Einheitliche Zulassung ersetzt Vorauswahllisten

Künftig sollen Insolvenzverwalter und weitere insolvenzrechtliche Berufsträger durch eine neu zu gründende berufsständische Kammer zugelassen werden. Eine einmal erteilte Zulassung soll die bundesweite Tätigkeit ermöglichen und die bisherigen Vorauswahlsysteme der einzelnen Insolvenzgerichte ersetzen.

Der Gesetzentwurf legt persönliche und fachliche Zulassungsvoraussetzungen fest. Sie orientieren sich nach Angaben des Ministeriums an den bewährten Kriterien der bisherigen gerichtlichen Auswahlverfahren. Berufseinsteiger sollen ihre theoretischen Kenntnisse zusätzlich in einer mündlichen Prüfung nachweisen.

Die konkrete Auswahl und Bestellung für ein Insolvenzverfahren soll weiterhin durch das jeweils zuständige Insolvenzgericht erfolgen.

Zentrales Register für Gerichte

Alle zugelassenen Berufsträger sollen in ein bundeseinheitliches Register aufgenommen werden. Die Insolvenzgerichte sollen dort unter anderem Informationen über die Büro- und Personalausstattung, laufende Bestellungen, berufliche Erfahrungen und Interessenschwerpunkte abrufen können.

Auch Sanktionen wegen Verstößen gegen Berufspflichten sollen in dem Register vermerkt werden, soweit sie für die gerichtliche Auswahlentscheidung relevant sind.

Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro

Die neue Kammer soll neben der Zulassung auch die verfahrensübergreifende Berufsaufsicht übernehmen. Damit sollen Pflichtverletzungen effektiver verfolgt werden können.

Als mögliche Sanktionen sieht der Entwurf Rügen, Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro und den Entzug der Zulassung vor. Die Berufsaufsicht soll damit nicht mehr allein auf die Tätigkeit innerhalb einzelner Insolvenzverfahren beschränkt bleiben.

Die zugelassenen Personen sollen sich nach dem Vorbild anderer rechtsberatender Berufe in der Kammer selbst verwalten. Diese soll insbesondere als Zulassungs- und Aufsichtsstelle tätig werden.

Der Entwurf wurde den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Die Verbändeanhörung läuft bis zum 25. September 2026. Anschließend sollen die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner