„Unzulässige Interessenwahrnehmung“ soll strafbar werden
Abgeordnete, die das Prestige ihres Mandates nutzen, um gegen Bezahlung für Dritte Einfluss auf etwa Bundesministerien auszuüben, sollen sich künftig strafbar machen. Das sieht der am Mittwochmorgen im Rechtsausschuss beschlossene Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“ vor.