
Berlin, 22. Juli 2026 (JPD). Der Deutsche Anwaltverein hat die geplanten Verschärfungen im Steuerstrafrecht kritisiert. Der von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium vorgelegte Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität sieht unter anderem die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige und höhere Strafrahmen vor.
Die Selbstanzeige schaffe bislang einen Anreiz, dem Staat unbekannte Steuerquellen offenzulegen und hinterzogene Steuern nachzuentrichten, erklärte der Anwaltverein. Mit ihrer Abschaffung würde der Staat nach Auffassung des DAV zugleich auf zusätzliche Einnahmen verzichten.
Kritik an Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren
Für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung gilt bislang ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität sollen künftig offenbar bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich sein.
Der DAV hält diese Gleichstellung mit der Höchststrafe etwa für Totschlag oder schweren sexuellen Missbrauch von Kindern für nicht nachvollziehbar. Die betroffenen Delikte schützten höherwertige Rechtsgüter und erfassten strafwürdigeres Unrecht.
Mehr Hauptverhandlungen erwartet
Kritisch bewertet der Anwaltverein zudem eine mögliche Einstufung schwerer Steuerstraftaten als Verbrechen. Dadurch wären weder eine Erledigung durch Strafbefehl noch eine Einstellung gegen Auflagen und Weisungen nach Paragraf 153a Strafprozessordnung möglich.
Nach Einschätzung des DAV müssten deshalb deutlich mehr Hauptverhandlungen geführt werden. Dies könne die bereits stark belastete Strafjustiz zusätzlich beanspruchen.
Die Folgen würden nicht nur mutmaßliche Haupttäter treffen. Auch Personen, denen lediglich eine Beihilfe mit Eventualvorsatz im beruflichen Umfeld vorgeworfen werde, könnten von vereinfachten Möglichkeiten der Verfahrenserledigung ausgeschlossen sein.




