
Berlin, 16. Juni 2026 (JPD) Die Bundesrechtsanwaltskammer Bundesrechtsanwaltskammer hat den Beschluss der Justizministerkonferenz zur Einführung möglicher Gebührenabschläge in sogenannten Massenverfahren scharf kritisiert und erhebliche rechtspolitische Bedenken angemeldet. Die Justizministerkonferenz der Länder Justizministerkonferenz der Länder hatte am 11./12. Juni 2026 die Bundesjustizministerin gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der gesetzlichen Anwaltsvergütung zu erarbeiten.
Kern des Vorstoßes ist die Prüfung von Gebührenabschlägen bei zivilgerichtlichen Massenverfahren. Nach Auffassung der BRAK würde dies jedoch nicht zu mehr Effizienz führen, sondern das bewährte System der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) grundlegend verändern. Dieses knüpft bislang an objektive Kriterien wie Streitwert und Verfahrensstadium an.
Die Kammer warnt insbesondere vor Fehlanreizen: Effizient arbeitende Kanzleien, die eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle strukturiert bearbeiten, würden wirtschaftlich benachteiligt. Zugleich steige das Haftungsrisiko mit der Fallzahl erheblich, ohne dass dies bei einer abgesenkten Vergütung berücksichtigt werde. Dies sei weder sachgerecht noch systemkonform.
Zudem kritisiert die BRAK eine unklare Definition des Begriffs „Massenverfahren“. Bereits die Abgrenzung – etwa nach Fallzahl oder Vergleichbarkeit der Streitgegenstände – könne zu zusätzlichem prozessualem Streit führen und damit die Justiz eher belasten als entlasten.
Nach Einschätzung der Kammer würden die finanziellen Entlastungseffekte zudem nicht die staatlichen Haushalte, sondern vor allem Rechtsschutzversicherer betreffen, da entsprechende Verfahren typischerweise nicht über Prozesskostenhilfe finanziert würden.
BRAK-Vertreter sprechen daher von einem „Systembruch“, der den Zugang zum Recht eher gefährde als fördere. Stattdessen wird auf bestehende Reformansätze wie Musterverfahren und eine bessere infrastrukturelle Ausstattung der Justiz verwiesen.




