LG München I

Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit Mädchen – 4 Jahre Haft für 36-Jährigen

Die 20. Große Strafkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Matthias Braumandl hat am 07.02.2024 nach viertägiger Hauptverhandlung den Angeklagten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 17 Fällen sowie sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und Besitz kinderpornographischer Inhalte schuldig gesprochen und diesen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

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