Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch Viagogo AG sind unzulässig
Das Landgericht München I hat heute über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden und der Klage des FC Bayern teilweise Recht gegeben. Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch die Beklagte mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit sind unzulässig.