Hausfriedensbruch eines Ratsherrn der AfD: Urteil rechtskräftig
Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn verworfen. Das Landgericht Paderborn hatte den Angeklagten in einem Berufungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Diese Verurteilung ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtskräftig. Nach…