Oberverwaltungsgericht erlaubt Rodung des „Sündenwäldchens“ in Manheim
Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag des BUND Landesverband NRW gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach der RWE Power AG abgelehnt. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Hauptbetriebsplan im Dezember 2024 zugelassen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Mit der Ablehnung des Eilantrags darf der Hauptbetriebsplan vollzogen (umgesetzt) werden, wozu unter anderem die Rodung…