Klage gegen Ausbau der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf erfolgreich
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für den Ausbau der L 419 in Wuppertal-Ronsdorf ist rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit (heute den Beteiligten bekanntgegebenem) Urteil vom 09.10.2024 entschieden und den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben.