Pforzheim, 11. September 2026 (JPD) – Der Golfplatz Karlshäuser Hof in Pforzheim kann trotz der Insolvenz seiner Betreibergesellschaft vorerst weiter bespielt werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Holger Blümle und der Verpächter des Golfplatz-Areals, Heinz Briem, haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Über deren konkrete Inhalte wurde Stillschweigen vereinbart.
Die Vereinbarung soll nach Angaben des Insolvenzverwalters die Grundlage für weitere Gespräche über eine langfristige Lösung bilden. Ziel sei es, die Nutzung der Anlage fortzuführen und den Golfplatz in einem guten Zustand zu erhalten.
Gespräche über langfristige Lösung laufen weiter
Blümle erklärte, bei der Suche nach einer Lösung seien in den vergangenen Wochen Fortschritte erzielt worden. Die Vereinbarung schaffe nun eine gemeinsame Grundlage für weitere Verhandlungen. Auch Verpächter Briem verwies auf das gemeinsame Interesse, den Platz für Golferinnen und Golfer nutzbar zu halten.
Die Gespräche sollen in den kommenden Monaten fortgesetzt werden. Eine endgültige Lösung für die Betreibergesellschaft steht damit noch aus.
Vorläufige Insolvenzverwaltung seit Juli
Für die Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH hatte das Amtsgericht Pforzheim am 23. Juli 2026 nach einem Insolvenzantrag der Geschäftsleitung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt.
Blümle war bereits 2020 als Insolvenzverwalter des Golfclub Pforzheim Karlshäuser Hof e.V. tätig.





