OVG Saarland erklärt Bebauungsplan „Garten Reden“ wegen Verfahrensfehlern für unwirksam

Saarbrücken, 12. Mai 2026 (JPD) Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat den Bebauungsplan „Garten Reden, 3. Änderung“ für unwirksam erklärt. Gegen die Planung zur Entwicklung des Haldenplateaus hatte eine anerkannte Umweltvereinigung im Wege der Normenkontrolle geklagt. Die Entscheidung erging mit Urteil vom 28. April 2026 (Az. 2 C 125/24) und betrifft die planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau einer Zufahrtsstraße sowie die Errichtung von Parkplätzen.

OVG Saarland rügt Verfahrens- und Abwägungsfehler beim Bebauungsplan „Garten Reden“

Gegenstand der Planung ist der Ausbau einer bislang etwa 3,20 Meter breiten Zufahrtsstraße auf rund acht Meter in zwei Teilbereichen sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten auf der Bergehalde des ehemaligen Bergwerks Reden. Ziel ist eine bessere Erschließung touristischer und gastronomischer Nutzungen. Die Umweltvereinigung hatte insbesondere mögliche Beeinträchtigungen streng geschützter Amphibien- und Reptilienarten wie Geburtshelferkröte, Kammmolch und Mauereidechse geltend gemacht.

Der 2. Senat sah den Bebauungsplan bereits wegen erheblicher Verfahrensfehler als unwirksam an. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sei fehlerhaft gewesen, weil eine wesentliche umweltbezogene Machbarkeitsstudie mit Variantenprüfung und Kostenübersicht nicht ausgelegt worden sei. Zudem seien Flächenverbrauch sowie Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Arten und der geplanten Beleuchtung nur unzureichend ermittelt und bewertet worden.

Darüber hinaus stellte das Gericht einen erheblichen Abwägungsmangel fest. Der Plan verweise zur Sicherung artenschutzrechtlicher Maßnahmen auf einen städtebaulichen Vertrag mit der IndustrieKultur Saar GmbH, der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht existiert habe. Damit fehle es an einer tragfähigen Grundlage für die planerische Abwägungsentscheidung.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung ist jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

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