CSD Görlitz scheitert mit Eilantrag vor Verwaltungsgericht Dresden

Dresden, 18.09.2026 (JPD) – Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag des Christopher Street Day Görlitz-Zgorzelec e.V. im Zusammenhang mit einer für den 26. September 2026 geplanten Versammlung in Görlitz abgelehnt. Über die Frage, ob das im Anschluss geplante „Picknick der Vielfalt“ ebenfalls als Versammlung grundrechtlich geschützt ist, entschied das Gericht nicht.

Der Verein hatte sich gegen einen Bescheid des Landkreises Görlitz vom 10. September 2026 gewandt, mit dem die Versammlungsbehörde verschiedene Auflagen für den geplanten Aufzug verfügt hatte. Unter anderem beanstandete der Antragsteller die festgelegte Route durch die Stadt.

Das Verwaltungsgericht verneinte insoweit jedoch das Rechtsschutzbedürfnis. Die von der Behörde bestätigte Strecke entspreche der zuvor vom Veranstalter selbst angezeigten Aufzugsroute.

Daneben wollte der Verein gerichtlich feststellen lassen, dass das nach dem Demonstrationszug ab 15 Uhr auf dem Obermarkt geplante „Picknick der Vielfalt“ ebenfalls eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts und keine sonstige Veranstaltung ist.

Auch diesen Antrag lehnte das Gericht ab. Der Bescheid vom 10. September 2026, der Gegenstand des Eilverfahrens war, enthalte keine Regelung zu dem geplanten Picknick. Der Landkreis hatte hierzu erst am 16. September 2026 einen gesonderten Feststellungsbescheid erlassen und darin die Auffassung vertreten, dass es sich nicht um eine Versammlung handele.

Ob diese Einordnung zutrifft, ließ das Verwaltungsgericht ausdrücklich offen. Die Versammlungsbehörde müsse zunächst die ergänzenden Angaben prüfen, die der Verein erst im gerichtlichen Verfahren zu dem geplanten Picknick gemacht habe. Eine solche Prüfung sei für Anfang der kommenden Woche angekündigt worden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

VG Dresden, Beschluss vom 18. September 2026 – 6 L 750/26

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