Hessischer Verwaltungsgerichtshof erklärt Teile der Förderungssatzung zur Kindertagespflege in Darmstadt-Dieburg für unwirksam
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Regelungen zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg für teilweise unwirksam erklärt, da sie in unzulässiger Weise in die Berufsfreiheit der Tagespflegepersonen eingreifen. Betroffen sind unter anderem das Verbot privater Zuzahlungen und bestimmte Pflichten bei Krankheit und Urlaubsplanung.