Bahn darf Kauf von Sparpreis-Tickets nicht an Pflichtangabe von E-Mail oder Handynummer knüpfen
Die Deutsche Bahn darf den Erwerb von Spar- und Supersparpreis-Tickets nicht mehr von der Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer abhängig machen, entschied das OLG Frankfurt. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die DSGVO, da die Datenverarbeitung für die Vertragserfüllung nicht erforderlich und nicht freiwillig sei.