
Frankfurt am Main, 4. Mai 2026 (JPD) Der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat eine 30-jährige Frau aus Nordhessen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Syrien (IS) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach sechs Hauptverhandlungstagen sah der Senat die Voraussetzungen der Mitgliedschaft im sogenannten „Islamischen Staat“ als erfüllt an.
OLG Frankfurt spricht Jugendstrafe wegen IS-Mitgliedschaft aus
Nach den Feststellungen des Gerichts radikalisierte sich die Angeklagte im Jahr 2014 und reiste im November desselben Jahres gemeinsam mit ihrem religiös angetrauten Ehemann sowie dessen Bruder nach Syrien. Dort lebte sie im Herrschaftsgebiet des IS und unterstützte ihren Ehemann, der als Kämpfer tätig war, durch die Führung des Haushalts. Nach dessen mutmaßlichem Tod im März 2015 hielt sie sich in verschiedenen Frauenunterkünften des IS auf und erhielt Leistungen aus einem sogenannten „Witwenbüro“. Zudem versuchte sie mehrfach, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.
Im weiteren Verlauf wurde die Frau im März 2019 durch US-Streitkräfte festgenommen und in das Camp Al-Haul verbracht, das von kurdischen Kräften kontrolliert wurde. Dort blieb sie bis September 2019, bevor sie in die Türkei floh und im Oktober 2019 nach Deutschland zurückgeführt wurde. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main schloss das Gericht nach ihrer Rückkehr ab.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten der Angeklagten ein Geständnis sowie den langen Zeitraum seit der Tatbegehung. Strafschärfend wirkte sich das Gewicht der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung aus. Das Urteil ist rechtskräftig, da alle Verfahrensbeteiligten unmittelbar nach der Verkündung auf Rechtsmittel verzichtet haben.





