Landkreis Mayen-Koblenz hat Anspruch auf Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz
Der Landkreis Mayen-Koblenz hat Anspruch auf die Bewilligung von Zuweisungen aus Mitteln des Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in Höhe von jeweils rund 2,5 Millionen Euro. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.