Fraktion hat im Einzelfall Anspruch auf schriftliche Unterrichtung durch den Oberbürgermeister
Dem Auskunftsbegehren einer Fraktion über Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung kann bei umfangreichen und schwierigen Fragestellungen nur durch schriftliche Unterrichtung Rechnung getragen werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz. Die Klägerin ist eine Fraktion im Stadtrat Bad Kreuznach. Sie bat den Oberbürgermeister der Stadt, ihr schriftlich…