ie Baugenehmigung zur Änderung eines ehemals als Hotel genutzten Gebäudes in Niederfischbach verletzt keine Nachbarrechte. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im Oktober 2020 erteilte der Landkreis Altenkirchen dem Beigeladenen eine Baugenehmigung zum Umbau des Hotelgebäudes in ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten. Eine im Erdgeschoss vorhandene Gaststätte sowie ein Café sollen im Wesentlichen erhalten bleiben. Weil keine zusätzlichen Kfz-Stellplätze geschaffen werden sollen, wandte sich ein Nachbar zunächst erfolglos mittels Widerspruch und sodann mit seiner Klage gegen die Baugenehmigung und rügte insbesondere eine Verschärfung der aus seiner Sicht bereits angespannten Verkehrssituation.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Auf eine zu geringe Stellplatzzahl könne sich der Kläger nicht berufen, so die Koblenzer Richter. Die einschlägigen Vorschriften entfalteten keinen Drittschutz, sondern dienten ausschließlich Belangen des öffentlichen Straßenverkehrs. Weil sich der Stellplatzbedarf durch den beabsichtigten Umbau zudem reduziere, sei das Änderungsvorhaben für den Nachbarn auch nicht rücksichtslos.

Gegen das Urteil können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19. September 2023, 1 K 140/23.KO).

Die Entscheidung 1 K 140/23.KO kann hier abgerufen werden.

(c) VG Koblenz, 05.10.2023

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