Kein Anspruch auf Entfernung eines Steinschlagschutzzauns nach Ahrtalflut
Nach der Ahrtalflut 2021 ließ die Verbandsgemeinde Altenahr einen Steinschlagschutzzaun auf zwei unbebauten Grundstücken der Klägerin errichten, um eine akute Felssturzgefahr abzuwehren. Die Eigentümerin verlangte später dessen Entfernung, scheiterte jedoch vor dem Verwaltungsgericht und nun auch in der Berufung. Das OVG Rheinland-Pfalz entschied, dass kein Anspruch auf Beseitigung besteht, da…