Landtag Schleswig-Holstein muss Gutachtenliste des wissenschaftlichen Dienstes nicht herausgeben
Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist nicht verpflichtet, eine Liste der Gutachten, die der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in der 18. Wahlperiode erstellt hat, herauszugeben. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gestern in einem Verfahren entschieden, das zwischenzeitlich auch das Bundesverwaltungs- und das Landesverfassungsgericht beschäftigt hatte (Az. 6 LB 8/24). Die…