Flensburger Sanierungssatzung „Hafen Ost“ ist unwirksam
Die Satzung der Stadt Flensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Hafen Ost“ ist unwirksam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden (Az. 1 KN 17/20). Das Gericht hatte die Satzung schon im September 2020 im Rahmen eines Eilverfahrens (Az. 1 MR 5/20) wegen formeller Mängel vorläufig außer Vollzug gesetzt.