Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt
Der Planfeststellungsbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verkehrsministeriums über die Elektrifizierung der AKN-Strecke zwischen Hamburg und Kaltenkirchen (Projekt A1 / S21 (heute S5) ist rechtmäßig. Das hat der vierte Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts gestern entschieden. Die AKN Eisenbahn GmbH darf demnach die bestehende Strecke über eine Oberleitungsanlage elektrifizieren, zwischen den Bahnhöfen Quickborn und…