
Die AfD-Fraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Ältestenrats, der der SPD-Fraktion aus parteipolitischen Gründen den zweitgrößten Sitzungssaal zugesprochen habe. Sie argumentiert, dass ihre parlamentarische Arbeitsfähigkeit und zentrale Oppositionrechte verletzt würden. Zugleich überspannt sie damit erneut den juristischen Widerstand gegen den Bundestagsbetrieb.
Die AfD-Fraktion hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage nebst Antrag auf einstweilige Anordnung eingereicht. Streitgegenstand ist die Zuteilung der Fraktionssitzungssäle im Reichstagsgebäude: Entgegen ihrer stärkeren parlamentarischen Position mit 151 Abgeordneten hat der Ältestenrat dem deutlich kleineren SPD-Fraktion (120 Abgeordnete) den zweitgrößten Sitzungssaal, den sogenannten „Otto‑Wels‑Saal“, zugesprochen. Der AfD wurde stattdessen der ehemalige FDP‑Saal zugewiesen, der nach Auffassung der Partei die parlamentarische Arbeitsfähigkeit nicht gewährleiste.
Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD, Stephan Brandner, spricht von einer „willkürlichen Benachteiligung der Opposition“ und einem „Missbrauch institutioneller Macht“. Er rügt, dass sich Bundestag und Ältestenrat „allein von parteipolitischen Motiven statt vom Gleichbehandlungsgrundsatz“ leiten ließen. Die Weigerung der SPD, ihren wesentlich größeren Saal zu räumen, beschädige die demokratische Ordnung im Kern. Hintergrund ist ein monatelanger Raumstreit: Die SPD beruft sich auf den Platzbedarf für Ministeriumsmitarbeiter und die Nähe zur Unionsfraktion, während die AfD öffentlich die mangelnde Kapazität des ihr zugewiesenen Saals kritisierte . Sie stellte unter anderem mündliche Anfragen zur Einhaltung von Brand‑ und Arbeitsschutzvorgaben.
Der Ältestenrat hatte die Entscheidung mit Mehrheit getroffen; nur die AfD stimmte dagege. Der SPD‑Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese bezeichnete die Entscheidung als sachlich begründet und verwies auf die Nähe zur Regierungsarbeit und den Koalitionspartnern. Angehörige Otto Wels’, dem Namenspatron des Saales, begrüßten laut Wiese diesen Schritt.
Mit der Einreichung der Klage will die AfD nun den Raumzuteilungsbeschluss schnellstmöglich vorläufig außer Vollzug setzen lassen. Es ist das bislang erste Verfahren der Fraktion vor dem Verfassungsgericht im laufenden Bundestagszyklus und steht in der Tradition vergangener Organstreitigkeiten um Ausschussvorsitze, in denen die AfD bislang gescheitert war.