Der Bundesgesetzgeber hat den Verwaltungsgerichten mit dem am 20. März 2023 in Kraft getretenen „Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ unter anderem die Vorgabe gemacht, dass bestimmte Verfahren aus diesem Bereich vorrangig und beschleunigt durchgeführt werden sollen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat zudem die Haushaltsmittel für die Einrichtung eines weiteren Senats (eine Vorsitzenden- und zwei weitere Richterstellen) bereitgestellt.

Das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat daher zum 1. Januar 2024 die Einrichtung eines neuen 6. Senats beschlossen. Damit einher geht ein Neuzuschnitt der Zuständigkeiten der bestehenden Senate. Gesetzlich zu priorisierende Infrastrukturverfahren werden dann vor allem vom 5. Senat des Gerichts (u.a. Raumordnung und Landesplanung, Umweltrecht),der von anderen Zuständigkeiten entlastet wurde, und vom 4. Senat (Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren aus dem Verkehrsrecht), aber auch vom 1. Senat (Verfahren gegen Bebauungspläne, die bestimmte Flächen, u.a. für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern, ausweisen) bearbeitet.

Mit dem neuen Senat und durch die weitere Konzentration der zuständigen Senate auf bestimmte Verfahren im Infrastrukturbereich kann das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht dem Auftrag des Gesetzgebers, diese Verfahren beschleunigt zu bearbeiten, noch besser gerecht werden“, so die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, Maren Thomsen. „Alle zu priorisierenden Verfahren in einen Senat zu geben ist nicht sinnvoll, denn wenn alle Verfahren auf der gleichen Überholspur, sprich im gleichen Senat sind, kommt keines wirklich beschleunigt voran“, so Thomsen weiter.

(c) OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2023

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