A25/B5-Ortsumgehung Geesthacht: Gericht bestätigt Planfeststellung

Schleswig, 7. Mai 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Klagen eines Grundstückseigentümers und eines Umweltverbandes gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Geesthacht abgewiesen. Der 4. Senat entschied nach zweitägiger mündlicher Verhandlung, dass keine durchgreifenden Fehler der Planung vorliegen. Das Vorhaben umfasst den Neubau der A 25/B 5 zwischen der bestehenden Anschlussstelle westlich von Geesthacht und der B 5 bei Grünhof auf einer Länge von rund elf Kilometern.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Planfeststellung für Ortsumgehung Geesthacht

Nach Auffassung des Gerichts ist die Abwägung zwischen den Interessen der Kläger und dem öffentlichen Interesse an der Entlastung Geesthachts vom Durchgangsverkehr rechtlich nicht zu beanstanden. Zudem ließen sich Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht nicht feststellen.

Der Grundstückseigentümer hatte sich gegen die Inanspruchnahme seines Pferdehofs gewandt, da eine bestehende Reithalle durch das Vorhaben überplant wird. Der Umweltverband machte unter anderem naturschutzrechtliche Einwände geltend.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der Senat nicht zu. Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe können die Kläger binnen eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. Weitere Verfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss sowie ein Eilverfahren sind nach Angaben des Gerichts noch anhängig.

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