
Kempten (Allgäu), 7. Mai 2026 (JPD) Das Landgericht Kempten hat ein Ehepaar wegen Diebstahls in 317 Fällen zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Überzeugung der 1. Strafkammer entwendeten die Angeklagten zwischen April 2015 und November 2025 Münzgeld aus Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Kempten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 1,92 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Systematischer Diebstahl aus Parkautomaten in Kempten über Jahre
Nach den Feststellungen des Gerichts nutzte der Ehemann seine Tätigkeit beim städtischen Bauhof, wo er für die Leerung und Störungsbeseitigung von Parkscheinautomaten zuständig war. Er hatte Zugriff auf die erforderlichen Schlüssel und entnahm in regelmäßigen Abständen Geldkassetten, die er anschließend nach Hause brachte. Quittungen aus den Automaten entsorgte er, wodurch Kontrollen erschwert wurden. Teilweise übergab er das Bargeld an seine Ehefrau, die es gemeinsam mit ihm auf Konten einzahlte oder über Münzautomaten in Wertbons umtauschte.
Die Vermögenswerte wurden nach Angaben des Gerichts für einen luxuriösen Lebensstil verwendet, unter anderem für Fahrzeuge, Kleidung und Pferdehaltung. Eine systematische Kontrolle der Schlüsselverwaltung sowie der Leerungsnachweise habe im Bauhof gefehlt. Auch die entsorgten Quittungen seien aufgrund fehlender Überwachung nicht aufgefallen, sodass die Taten über Jahre unentdeckt blieben.
Die Ermittlungen kamen nach auffälligen Bareinzahlungen bei einer Bank in Gang, die die Behörden informierte. Beide Angeklagte legten zu Prozessbeginn ein umfassendes Geständnis ab, das durch Zeugenvernehmungen und polizeiliche Ermittlungen bestätigt wurde. Die Angeklagten befinden sich seit November 2025 in Untersuchungshaft.
Eine strafrechtliche Verurteilung für einen Teil der Taten zwischen 2015 und 2020 war aufgrund Verjährung nicht mehr möglich. Für diesen Zeitraum ordnete das Gericht jedoch die Einziehung der erlangten Gelder an. Insgesamt betrifft die Einziehung ebenfalls den Gesamtbetrag von rund 1,92 Millionen Euro. Neben dem Strafurteil bleiben zivilrechtliche Ansprüche der Stadt möglich.


