Hundezucht ohne Gewinnerzielungsabsicht: Hundesteuer bleibt bestehen
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Heranziehung zur Hundesteuer für zwei Kampfhunde bestätigt, weil die Kläger kein überzeugendes Betriebskonzept für eine gewerbliche Hundezucht mit Gewinnabsicht vorlegen konnten. Damit bleibt das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen rechtskräftig.