Zugang zum E-Mail-Konto ausreichend: Versicherung durfte auf Vollmacht des Ehemanns vertrauen
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Gebäudeversicherungsnehmerin an einen von ihrem Ehemann über ihren E-Mail-Account abgeschlossenen Abfindungsvergleich gebunden ist (Az. nicht veröffentlicht). Weil sie ihrem Ehemann Zugang zum Account gewährt und regelmäßig dessen Nutzung geduldet hatte, liege ein rechtlich beachtlicher Anschein einer Vollmacht vor. Der Vergleich sei auch…