Inflationsausgleichsprämie im Bereich der Zeitarbeit kein Automatismus
Ein Leiharbeitnehmer erhält nicht ohne Weiteres die Inflationsausgleichsprämie, die im Entleiherbetrieb den dort Beschäftigten gezahlt wird. Es gilt zwar der Grundsatz der Gleichstellung nach § 8 Abs. 1 AÜG. Hiervon kann aber nach § 8 Abs. 2, 4 AÜG durch Tarifvertrag für einen bestimmten Überlassungszeitraum abgewichen werden.