Brennhaare als Risiko: Gericht erklärt Maßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner in Hohenprießnitz für rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Eilanträge mehrerer Grundstückseigentümer in Hohenprießnitz gegen behördliche Anordnungen zur Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners abgelehnt. Das Gericht betonte die erhebliche Gesundheitsgefahr durch die Brennhaare der Raupen und sah die Eigentümer rechtmäßig als Verantwortliche zur Gefahrenbeseitigung an. Günstigere Alternativen wie Warnschilder oder Absperrungen wurden als ungeeignet…