Konstanzer Symposium diskutiert Strafmündigkeit und Altersgrenzen im Jugendstrafrecht

Konstanz, 2. Mai 2026 (JPD) Beim 45. Konstanzer Symposium haben Fachleute aus Justiz, Politik, Wissenschaft und Praxis über die strafrechtliche Verantwortlichkeit Minderjähriger diskutiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ab welchem Alter Kinder strafmündig sein sollen und wie rechtspolitische und entwicklungspsychologische Aspekte dabei zu berücksichtigen sind. Die Veranstaltung wird seit 1980 vom Ministerium der Justiz und für Migration ausgerichtet und gilt als Forum für grundlegende Fragen des Jugendstrafrechts.

Strafmündigkeit zwischen Jugendkriminalität und Rechtsentwicklung

Der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration, Elmar Steinbacher, betonte in seiner Eröffnungsrede, die Strafmündigkeit sei keine rein juristische Frage, sondern betreffe auch Schule, Familie und gesellschaftliche Verantwortung. Es gehe darum, differenzierte Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Schutz der Opfer als auch die Entwicklungschancen junger Menschen berücksichtigen. Eine bloße Absenkung der Altersgrenze im Strafgesetzbuch reiche dafür nicht aus, so Steinbacher.

Im Verlauf der zweitägigen Tagung wurden unterschiedliche wissenschaftliche und praktische Perspektiven vorgestellt. Dabei ging es unter anderem um Prävention, polizeiliche Erfahrungen sowie entwicklungspsychologische Grundlagen der Delinquenz im Kindes- und Jugendalter. Der Kinder- und Jugendpsychiater Marc Allroggen verwies darauf, dass sich eine feste Altersgrenze aus entwicklungspsychologischer Sicht nur eingeschränkt begründen lasse und insbesondere bei schweren Delikten auch jüngere Altersgruppen relevant sein könnten.

Aus strafverteidigerischer Sicht plädierte Burkhard Benecken für eine stärkere Berücksichtigung jugendtypischer Entwicklungsbedingungen im Strafrecht. Der Vertreter der Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, stellte Erfahrungen aus Prävention und Ermittlungsarbeit dar. Ergänzend wurde ein Blick auf die Praxis anderer Staaten geworfen, darunter ein Modell mit Strafmündigkeit ab zehn Jahren in der Schweiz, das jedoch differenzierte Reaktionsformen vorsieht.

Zum Abschluss der Tagung diskutierten die Teilnehmer in einer von Medienvertretern moderierten Runde über mögliche Reformansätze, darunter auch neue Formen der Verantwortungszuordnung im Jugendstrafrecht. Dabei wurden unterschiedliche rechtspolitische Konzepte ohne abschließende Einigung gegenübergestellt.

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