Holzvermarktungspraxis des Landes Baden-Württemberg in den Jahren 1978 bis 2015 war kartellrechtswidrig
Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Christoph Stefani mit Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass der Klägerin gegen das Land Baden-Württemberg dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen über die Vermarktung von Rundholz zusteht.