Der Musterkläger ist die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen. Er begehrt im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem behaupteten Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen in GLK- und GLC-Modellen des beklagten Fahrzeugherstellers, in denen der Motor OM 651 eingesetzt wurde und die von den Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vom 23.05.2018, 03.08.2018, 21.06.2019 oder 20.12.2019 umfasst sind.

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. In dem vorliegenden Musterklageverfahren sollen tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche von Verbrauchern, die eines der vorgenannten Fahrzeug-Modelle erworben haben, gegen die Musterbeklagte dem Grunde nach festgestellt werden.

Das OLG Stuttgart verkündet am 28. März 2024 um 9:00 Uhr die Entscheidung zum Aktenzeichen 24 MK 1/21.

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