Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab Dienstag, den 9. April 2024 um 9.00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen einen zum Zeitpunkt des Verhandlungsauftakts 62-jährigen Angeklagten, dem Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung rechtsextremistischer Inhalte über das Internetportal „Altermedia-Deutschland“ zur Last gelegt werden. Auf dieser Plattform sollen unter Mitwirkung des Angeklagten Inhalte veröffentlicht worden sein, mit denen die nationalsozialistische Ideologie propagiert, zum Hass gegenüber Menschen anderer Ethnien und gegen Juden aufgerufen und der Holocaust geleugnet wurde. Er soll sich deshalb der mitgliedschaft­lichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung in mehreren Fällen strafbar gemacht haben (§ 129 Abs. 1 StGB, § 130 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB alter Fassung, §§ 25 Abs. 2, 52, 53 StGB). Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Das Verfahren hatte sich ursprünglich neben dem Angeklagten gegen vier weitere Angeklagte gerichtet. Diese sollen sich gemeinsam mit dem Angeklagten in der Zeit von 2012 bis 2016 am Betrieb dieses Internetportals in unterschiedlichen Funktionen beteiligt haben. Gegen die vier weiteren Angeklagten ist bereits am 8. Februar 2018 ein Urteil ergangen, das Rechtskraft erlangte.

Gegen den in Spanien wohnhaften Angeklagten musste die Hauptverhandlung damals ausgesetzt werden, da er zur Hauptverhandlung nicht erschien und vorgab, aus medizinischen Gründen weder reise- noch verhandlungsfähig zu sein. Aufgrund von Fahndungsmaßnahmen ergab sich im Jahr 2023 der Verdacht, dass der Angeklagte seine gesundheitlichen Einschränkungen nur vorgeschoben haben könnte, um sich dem Verfahren zu entziehen. Gegen den Angeklagten erging hierauf Haftbefehl. Im März 2024 wurde er von Spanien ausgeliefert.

Mit Beschluss vom 18. Mai 2017 hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 20. Dezember 2016 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat ist in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt.

(c) OLG Stuttgart, 18.03.2024

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