Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab Freitag, den 3. Mai 2024 um 9.30 Uhr unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann ein Staatsschutzverfahren gegen den 59-jährigen Angeklagten W. und die 53-jährige Angeklagte S., welche beide die deutsche und die russische Staatsangehörigkeit besitzen. Dem Angeklagten W. wird zur Last gelegt, in mehreren Fällen gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz jeweils in Verbindung mit Vorschriften der Europäischen Union verstoßen zu haben. Die Angeklagte S. soll in einigen dieser Fälle Beihilfe geleistet haben.

Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 14. Februar 2024 soll der Angeklagte W. als Geschäftsführer zweier Unternehmen für den internationalen Handel mit Elektronik­bauteilen in der Zeit von Januar 2020 bis März 2023 in 54 Fällen Elektronikbauteile an ein Unternehmen in Russland ausgeführt haben, das mit der Produktion von militärischem Material und Zubehör befasst gewesen sei. Dazu habe die von den russischen Streitkräften auch derzeit in der Ukraine eingesetzte „Orlan 10“ Drohne gehört. Die gelieferten Bauteile seien überwiegend gängiger Bestandteil für den Drohnenbau gewesen und insgesamt von Handelsbeschränkungen der EU erfasst.

Zur Umgehung der EU-Sanktionen habe der Angeklagte W. die betreffenden Waren – teilweise über ein von ihm beherrschtes und von der Angeklagten S. geführtes Unternehmen in Baden-Württemberg – in der Regel zunächst aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt und sodann über zwei von ihm geführte Unternehmen nach Russland exportiert. Die Angeklagte S. habe dieses Vorgehen in 14 Fällen unterstützt, indem sie gegenüber dem Vorlieferanten der Wahrheit zuwider erklärt habe, dass die Güter in Deutschland verbleiben würden. Tatsächlich wurden die Waren jedoch zunächst an zwei in Russland ansässige zivile Scheinfirmen ausgeführt. Diese hätten mit dem Wissen des Angeklagten W. für eine Weiterleitung an den militärischen Hersteller gesorgt. Nach dem 24. Februar 2022 sei der Angeklagte W. dazu übergegangen, die Waren mit Hilfe vorgeschobener Empfänger in Drittstaaten nach Russland zu transportieren.

Der gesamte, der Einziehung unterliegende, Erlös für die verbotswidrig ausgeführten Bauteile belaufe sich auf etwa 875.000 Euro. Hiervon habe eine von dem Angeklagten W. geführte GmbH rund 660.000 Euro erlangt. Dieses Unternehmen ist als Einziehungsbeteiligte am Verfahren beteiligt.

Der Angeklagte W. befindet sich seit dem 9. März 2023 in Untersuchungshaft.

Mit Beschluss vom 3. April 2024 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden besetzt sein.

(c) OLG Stuttgart, 18.04.2024

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